Antrag: Satzung Spielapparatesteuer

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Frankenberg (Eder) wie folgt zu ändern:

Der Steuersatz der Spielapparate wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 15 % auf 20 % angehoben.

D.h. Änderung der

    § 4 Steuersätze

(1) Die Steuer beträgt zu § 2 a) je angefangenen Kalendermonat und Apparat:
    a) für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 20 Prozent der Bruttokasse
    b) für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 20 Prozent der Bruttokasse.

Begründung:

In Deutschland ist eine starke Zunahme von Spielsucht zu verzeichnen.
Nach aktuellen Studiendaten sind rund 430.000 Menschen von einem problematischen Glücksspielverhalten
oder einer Glücksspielsucht betroffen. Der Antrag soll unter anderem dazu beitragen, die
Spielsucht präventiv zu bekämpfen und damit Einzel- und Familienschicksalen positiv entgegenzuwirken.


Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich angenommen.

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